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Wie die bundesdeutschen Mahngerichte Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten

Diese Datenschutzerklärung betrifft die die Verarbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren durch die Mahngerichte; die Datenschutzerklärung für die Internetseite mahngerichte.de finden Sie auf der Seite Datenschutz.

Das Automatisierte Mahnverfahren wird in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland nach einheitlichen Regeln verarbeitet. Damit gelten einheitliche Regeln bei allen Mahngerichten. Diese Regeln werden nachstehend beschrieben.

Die bundesdeutschen Mahngerichte verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitungen genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

  • an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
  • auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
  • wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
  • welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.

Die Hinweise betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die bundesdeutschen Mahngerichte.

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht) und www.eur-lex.europa.eu (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung bei den Mahngerichten verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

a. Verantwortliche Stelle

Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet durch

Antragsteller inzuständiges AmtsgerichtTelefonnr. / Fax
Baden-WürttembergStuttgart
– Mahngericht –
70154 Stuttgart
0711/921-3567
0711/921-3400
BayernCoburg – Mahngericht –
Heiligkreuzstraße 22
96441 Coburg
09561/878-5
09561/878-6666
Berlin und
Brandenburg
Wedding
–Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg –
13343 Berlin
030/90156-0
030/90156-203 / 233 / 402
BremenBremen
– Mahnabteilung –
28184 Bremen
0421/361-15957
0421/496-34851
Hamburg und
Mecklenburg-Vorpommern
Hamburg-Altona – Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern –
22765 Hamburg
040/42811-1462
-1580
040/427 983264
HessenHünfeld
– Mahnabteilung –
36084 Hünfeld
06652/600-01
06652/600-222
NiedersachsenUelzen – Zentrales Mahngericht –
Rosenmauer 2
29525 Uelzen
0581/8851-0
0581/8851-200
Nordrhein-WestfalenHagen – Mahnabteilung –
58081 Hagen
Euskirchen -Mahnabteilung –
53878 Euskirchen
02331/967-631
02331/967-700
02251/951-0
02251/951-2900
Rheinland-Pfalz und SaarlandGemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland
56723 Mayen
02651/403-0
02651/403-100
Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThüringenAschersleben, Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen
Lehrter Str. 15
39418 Staßfurt
03925/876-0
03925/876-252
Schleswig-HolsteinSchleswig –Zentrales Mahngericht –
Postfach 1170
24821 Schleswig
04621/815-0
04621/815-333

b. Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht: die oder der behördliche Datenschutzbeauftragte

Es gibt bei jedem Mahngericht eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden können:

Die Adresse lautet jeweils:

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r beim
Amtsgericht (Adresse, wie oben)

Sie erreichen die Beauftragten des jeweiligen Gerichts auch per E-Mail:

Amtsgericht Stuttgartdatenschutz@agstuttgart.justiz.bwl.de
Amtsgericht Coburgdatenschutzbeauftragter@ag-co.bayern.de
Amtsgericht Weddingnur postalisch:
Amtsgericht Wedding
z. H. des Datenschutzbeauftragten
Brunnenplatz 1
13357 Berlin
Amtsgericht Bremendatenschutz@amtsgericht.bremen.de
Amtsgericht Hamburg-Altonadatenschutzbeauftragter@ag.justiz.hamburg.de
Amtsgericht HünfeldSie erreichen den Datenschutzbeauftragten des Gerichts unter denselben Kontaktdaten wie das Gericht. Bei einem Brief sollten Sie zusätzlich in das Adressfeld „zu Händen des Datenschutzbeauftragten“ schreiben.
Amtsgericht UelzenZMUE-Datenschutzbeauftragte@justiz.niedersachsen.de
Amtsgericht HagenDatenschutz@ag-hagen.nrw.de
Amtsgericht EuskirchenDatenschutz@ag-euskirchen.nrw.de
Amtsgericht Mayendatenschutz.agmy@ko.jm.rlp.de
Amtsgericht Ascherslebends.ag-asl@justiz.sachsen-anhalt.de
Amtsgericht Schleswigdatenschutzbeauftragter@lg-flensburg.landsh.de

Diese Person ist ausschließlich zuständig für datenschutzrechtliche Fragestellungen. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zum Gerichtsverfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen.

2. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen

Die Mahngerichte verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Wahrnehmung der Aufgaben des Gerichts im Rahmen der Durchführung anhängiger Mahnverfahren oder wenn Sie etwa im Rahmen der Erteilung und Nutzung einer Kennziffer ausdrücklich eingewilligt haben.

Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Organe der Rechtspflege verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen, etwa der Zivilprozessordnung, dem Sozial- und Arbeitsgerichtsgesetz, der Verwaltungs-, der Finanzgerichts- oder der Grundbuchordnung (GBO). Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f DS-GVO und der jeweiligen speziellen Rechtsgrundlagen verarbeitet, soweit dies im Rahmen unserer justiziellen Tätigkeit erforderlich ist. Im Übrigen gelten ergänzend das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und bei Verwaltungsaufgaben das jeweilige Landesdatenschutzgesetz.

Nach Abschluss des Verfahrens können die Daten zur Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten verarbeitet werden, etwa um gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen. Es gelten dann die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des jeweiligen Landesdatenschutzgesetzes.

Zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt, beispielsweise zur Wahrnehmung der Aufgabe einer anderen Behörde, wenn ein Mahngericht durch ein gerichtliches Urteil dazu verpflichtet wird oder wenn Sie in eine solche Weiterverarbeitung vorher ausdrücklich eingewilligt haben.

3. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?

Die Mahngerichte können Ihre personenbezogenen Daten nicht nur bei Ihnen als betroffener Person (Antragsteller/Antragsgegner) erheben, sondern auch bei anderen Stellen und Personen, zum Beispiel bei Verfahrensbeteiligten oder bei Zeugen, Sachverständigen oder durch Anforderung von Auskünften oder Akten bei anderen Behörden und Gerichten. Die Rechtsgrundlagen hierfür ergeben sich insbesondere aus der maßgeblichen Verfahrensordnung

4. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

Die Mahngerichte legen Ihre personenbezogenen Daten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.

  1. Innerhalb der Justiz erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, die mit der Durchführung des Verfahrens oder nach dessen Abschluss mit der Führung und Aufbewahrung der Verfahrensakten betraut sind, in dem Ihre Daten verfahrensrelevant sind. Dies sind zum Beispiel die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die in dem jeweiligen Verfahren eine Entscheidung zu treffen haben, sowie die Geschäftsstellen und Schreibkräfte.Für die Erledigung unserer Aufgaben benutzen wir IT-gestützte Fachverfahren (Software), in die Ihre Daten eingegeben werden. Dabei arbeiten wir auf gesetzlicher Grundlage auch mit anderen Stellen der Landesverwaltung oder sonstigen ausgewählten Dienstleistern zusammen, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Diesen werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, offengelegt.
    Anderen Gerichten werden personenbezogene Daten nur übermittelt, soweit es für unsere oder deren gesetzliche Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
  2. An Stellen außerhalb der Justiz übermitteln wir personenbezogene Daten im Einzelfall, soweit es für unsere oder deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist:
    • Beteiligten des Verfahrens, in dem Ihre personenbezogenen Daten erhoben worden sind, soweit es für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist;
    • nach der jeweiligen Verfahrensordnung in einem Verfahren hinzuzuziehende Personen, zum Beispiel Sachverständige oder Dolmetscher. Zeugen gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt, soweit es für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist;
    • Behörden zu unserer und zu deren gesetzlicher Aufgabenerfüllung; so werden zum Einzug von Gerichtskosten in Verfahren, in denen Kosten anfallen, Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, das Geschäftszeichen des jeweiligen Verfahrens an die Landesoberkasse übermittelt; weitere Empfänger können beispielsweise Strafverfolgungs-, Ausländer- oder Sicherheitsbehörden sein;
    • anderen Personen oder Stellen in Verfahren, welche die bei der Justiz geführten Register betreffen, wie beispielsweise das Handelsregister und das Grundbuch, nach den dafür geltenden Vorschriften, oder anderen Personen, die nach der jeweiligen Verfahrensordnung akteneinsichts- oder auskunftsberechtigt sind.

5. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Verfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen. Die Speicherfristen für die Verfahrensakten bestimmen sich nach den besonderen Regelungen über die Aufbewahrung der Justizakten. Die Aufbewahrungsfristen sind entsprechend der Erfordernisse in den verschiedenen Verfahrensarten unterschiedlich lang.

6. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind.

Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach deren Regelungen.

7. Automatisierte Entscheidungsfindung nur im Mahnverfahren nach §§ 688 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO)

Im gerichtlichen Mahnverfahren werden die nach den §§ 688 ff. ZPO maßgeblichen Daten automatisiert verarbeitet. Dabei werden die nach der Zivilprozessordnung geforderten und vom Antragsteller gelieferten Antragsdaten automatisiert geprüft. Es wird lediglich geprüft, ob die Parteibezeichnungen stimmig und die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, der bezeichnete Anspruch einschließlich eventueller Nebenforderungen konkret genug nach gültigem Rechtsgrund, Fälligkeit und bestimmten Betrag in Euro bestimmt ist und ob das angerufene Gericht sowie das im Mahnbescheid zu bezeichnende Gericht für den Fall der Abgabe nach Widerspruch oder Einspruch zuständig und korrekt bezeichnet sind. Ebenso werden die Daten eventueller Folgeanträge (Antrag auf Neuzustellung, Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids) nur auf Konsistenz und auf Zulässigkeit hin geprüft. Sind die Antragsdaten fehlerfrei, so werden die beantragten Bescheide erlassen und zur Zustellung an den Antragsgegner ausgefertigt. Bei Fehlern erzeugt das System ein maschinelles Beanstandungsschreiben an den Antragsteller. Bei gravierenden Fehlern steuert das Programm das betroffene Verfahren aus der maschinellen Bearbeitung zur individuellen Prüfung aus.

Darüber hinaus werden keine Instrumente zur automatisierten Entscheidungsfindung eingesetzt.

8. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber den Mahngerichten

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber dem jeweiligen Mahngericht (s.o.) geltend machen können:

  1. Recht auf Auskunft, Artikel 15 DS-GVO
    Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten; ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen. Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Artikel 15 Absatz 4 DS-GVO).Steht das Auffinden personenbezogener Daten in keinem sinnvollen Verhältnis zum Aufwand, sind Sie verpflichtet, Angaben zu machen, die dem Mahngericht das Auffinden ermöglichen. Anderenfalls kann das Mahngericht die Auskunft verweigern.
    Dies gilt auch, wenn die Auskunft rechtsmissbräuchlich verlangt wird.
  2. Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 16, 17 und 18 DS-GVO
    Sie haben nach Artikel 16 DS-GVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
    Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DS-GVO zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Verfahrensakten abgelaufen sind, wobei wir dann die Daten von Amts wegen unaufgefordert löschen und die Akten vernichten.
    Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DS-GVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Die genannten Rechte stehen in einem Verfahren unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Rechtsgrundlage, insbesondere der Verfahrensordnung, die zur Sicherung einer sachgerechten Verfahrensdurchführung und im Interesse der Verfahrensbeteiligten besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen können.

Weitere Einschränkungen können sich aus den §§ 34 und 35 BDSG ergeben.

9. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DS-GVO

Sie haben gemäß Artikel 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Die Mahngerichte dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder die Mahngerichte zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder anderen gesetzlichen Regelungen wie beispielsweise § 36 BDSG.

10. Ihr Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Artikel 77 DS-GVO

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an die/den jeweils für das Mahngericht zuständige/n Landesbeauftragte/n für den Datenschutz zu wenden:

Mahngericht inzuständige/r Landesbeauftragte/r
Baden-Württemberghttps://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Bayernhttps://www.datenschutz-bayern.de/
Berlinhttps://datenschutz-berlin.de/
Bremenhttps://www.datenschutz.bremen.de/
Hamburghttps://www.datenschutz-hamburg.de/
Hessenhttps://datenschutz.hessen.de/
Niedersachsenhttp://www.lfd.niedersachsen.de
Nordrhein-Westfalenhttps://www.ldi.nrw.de/
Rheinland-Pfalzhttps://www.datenschutz.rlp.de
Sachsen-Anhalthttps://datenschutz.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holsteinhttps://www.datenschutzzentrum.de/

Sie/Er führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über die Gerichte. Bitte beachten Sie, dass die Landesbeauftragten für den Datenschutz ausschließlich die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Gerichte innehaben und eine Aufsicht auch nur ausüben, soweit die Gerichte nicht rechtsprechend tätig werden.