Amtsgericht Hagen
In Nordrhein-Westfalen sind zwei Mahngerichte eingerichtet.
Das Amtsgericht Hagen ist zuständig für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz im Bezirk der Oberlandesgerichte Düsseldorf oder Hamm hat.
Das Amtsgericht Euskirchen ist zuständig für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln hat.
Postalische Anschrift:
Amtsgericht Hagen
– Zentrale Mahnabteilung –
58081 Hagen
Hausanschrift:
Amtsgericht Hagen
– Zentrale Mahnabteilung –
Hagener Str. 145
58099 Hagen
Telefon (Zentrale): 02331 967 – 5
Telefax: 02331 967 – 700
(Verfahrensanträge, für die Vordruckzwang besteht, dürfen nicht per Fax übermittelt werden)
E-Mail: poststelle.zema@ag-hagen.nrw.de
Homepage: www.ag-hagen.nrw.de
Bitte beachten Sie, dass es zurzeit noch nicht zulässig ist, Verfahrensanträge per E-Mail zu stellen. Entsprechende Anträge können deswegen grundsätzlich nicht beachtet werden.
Elektronischer Datenaustausch
Das Amtsgericht Hagen unterstützt den elektronischen Datenaustausch (EDA) in folgenden Formen:
- Nutzung sicherer Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, DE-Mail) sowie OSCI-konforme Produkte
- online-Mahnantrag
- Barcode-Mahnantrag
Für Fragen zum EDA stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
- Herr Lukies: 02331 / 967 – 622
- Herr Gräve: 02331 / 967 – 648