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Amtsgericht Hagen

In Nordrhein-Westfalen sind zwei Mahngerichte eingerichtet.

Das Amtsgericht Hagen ist zuständig für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz im Bezirk der Oberlandesgerichte Düsseldorf oder Hamm hat.

Das Amtsgericht Euskirchen ist zuständig für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln hat.

Postalische Anschrift:

Amtsgericht Hagen
– Zentrale Mahnabteilung –
58081 Hagen

Hausanschrift:

Amtsgericht Hagen
– Zentrale Mahnabteilung –
Hagener Str. 145
58099 Hagen

Telefon (Zentrale): 02331 967 – 5
Telefax: 02331 967 – 700
(Verfahrensanträge, für die Vordruckzwang besteht, dürfen nicht per Fax übermittelt werden)

E-Mail: poststelle.zema@ag-hagen.nrw.de
Homepage: www.ag-hagen.nrw.de

Bitte beachten Sie, dass es zurzeit noch nicht zulässig ist, Verfahrensanträge per E-Mail zu stellen. Entsprechende Anträge können deswegen grundsätzlich nicht beachtet werden.

Elektronischer Datenaustausch

Das Amtsgericht Hagen unterstützt den elektronischen Datenaustausch (EDA) in folgenden Formen:

Für Fragen zum EDA stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

  • Herr Lukies: 02331 / 967 – 622
  • Herr Gräve: 02331 / 967 – 648