Mahnverfahren per Barcode-Antrag
Das Mahnverfahren per Barcodeantrag ermöglicht die Antragstellung im Wege des elektronischen Datenaustausches, ohne dass zusätzliche Hard- und Software oder Verschlüsselungstechnik wie Signaturkarte benötigt werden.
Sie drucken lediglich das vom Server erzeugte PDF-Dokument auf weißem Papier aus und reichen dieses bei Gericht ein.
Ein Antragsformular wird nicht benötigt.
Obwohl der Antrag auf einem Blatt Papier gestellt wird, erhalten Sie doch alle Vorteile des elektronischen Verarbeitung, wie z.B. die deutlich schnellere Bearbeitung, da die zeitaufwändige Erfassung der Antragsdaten bei Gericht entfällt.
Angeboten wird dieses Verfahren bei allen zentralen Mahngerichten.
Die Voraussetzungen:
- Aktueller Browser mit aktiviertem Javascript und Cookies;
- Eine Software für die Anzeige und den Druck von PDF-Dateien (PDF-Reader), die im Internet kostenlos heruntergeladen werden kann;
- Nutzer von Firefox ab Version 19 sollten den Ausdruck von PDF-Dokumenten auf einen externen Viewer umstellen. Wie dies funktioniert, erfahren Sie hier.
So funktioniert’s:
- Starten Sie den online-Mahnantrag über www.online-mahnantrag.de oder eine der Portalseiten eines Gerichts oder Landesregierung
- Wählen Sie Ihr Bundesland aus
- Wählen Sie die Versandart „Druck auf Papier (Barcode)“ aus und drücken „Weiter“
- Geben Sie nun alle Daten wie gewohnt über die dialoggeführten Eingabemasken ein
- Sämtliche Verfahrensdaten werden Ihnen abschließend noch einmal angezeigt; sollten Sie eine Eingabe berichtigen wollen, wählen Sie bitte „Bearbeiten“
- Wählen Sie auf der Seite Drucken/Signieren den Punkt „Drucken“ unter „Barcode“ aus
- Der Barcode-Antrag wird jetzt im PDF-Reader erzeugt. Starten Sie bitte den Ausdruck über das Drucker-Symbol des PDF-Readers, nicht über das Symbol des Browsers (Internet-Explorer o.ä.).
- Jetzt werden mindestens drei Seiten ausgedruckt: das Deckblatt, eine oder mehrere Klarschriftseiten sowie eine oder mehrere Barcodeseiten
- Unterschreiben Sie das Deckblatt
- Verbinden Sie bitte alle Seiten fest miteinander (heften) und senden Sie diese an das im Antrag bezeichnete Mahngericht (nicht faxen)
Musterantrag, ca. 750 KB, nicht barrierefrei.
Noch ein paar Hinweise:
- Die Barcodes werden vom Gericht automatisiert gelesen; deshalb können Ergänzungen oder Anlagen zu dem Verfahren grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Ausnahmen gelten in Verfahren nach dem NATO-Truppenstatut, in Verfahren, in denen die Zustellung des Mahnbescheids in das Ausland erfolgen muss und in den Fällen, in denen gleichzeitig ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt wird. Kontaktieren Sie in diesen Fällen und im Zweifel das zuständige Mahngericht.
- Ebenso muss der Ausdruck der Barcodes eine automatisierte Erfassung ermöglichen. Es dürfen daher nur Barcodeanträge mit sauberem Ausdruck eingereicht werden; eine Übermittlung per Telefax ist generell unzulässig, da Faxgeräte bedingt durch ihre niedrige Auflösung die Barcodeinformationen nicht fehlerfrei übertragen können.
- Nach der Antragstellung geht das Verfahren „normal“ weiter, d.h. Sie erhalten nach einigen Tagen die Erlassnachricht des Amtsgerichts.