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Kostenrechner Kosten des Mahnverfahrens

Für das Mahnverfahren wird eine halbe Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 36,- EUR (bis 31.12.2020: 32,- EUR).

Weitere Kosten entstehen für den Fall, dass die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfolgt; zusätzliche Kosten können durch die Beantragung eines streitigen Verfahrens nach Erhebung des Widerspruchs durch den Gegner entstehen.

Die Gerichts- und Anwaltskosten für das Mahnverfahren können mit dem Kostenrechner berechnet werden.

Gebührberechnung Mahnverfahren *

Gebühren im Mahnverfahren
Streitwert: 300,00 EUR
Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren KV 1100:36,00 EUR
Gebühr des Anwalts für das Mahnverfahren § 13, KV 3305 RVG (ein Mandant):49,00 EUR
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG:9,80 EUR
Umsatzsteuer (19%) KV 7008 RVG:11,17 EUR
Summe Kosten:105,97 EUR
Weitere Gebühren des Rechtsanwalts für den Vollstreckungsbescheid
Streitwert: 300,00 EUR
Gebühr des Anwalts für VB-Antrag § 13, KV 3308 RVG:24,50 EUR
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG:4,90 EUR
Umsatzsteuer (19%) KV 7008 RVG:5,59 EUR
Summe weitere Kosten:34,99 EUR
Weitere Gebühren für Streitverfahren
Streitwert: 300,00 EUR
Gerichtsgebühr 3fach KV 1210:114,00 EUR
abzüglich gezahlter Kosten des Mahnverfahrens: -36,00 EUR
Weitere Gerichtskosten:78,00 EUR

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* Die Berechnung erfolgt nach den aktuell gültigen (ab 01.01.2021) Gebührenvorschriften.
** Die Gebühren für ein streitiges Verfahrens fallen nur für die Durchführung des Prozessverfahrens nach Erhebung des Widerspruchs an.
*** Die Vertretung durch einen Rechtsanwalts ist im Mahnverfahren nicht zwingend vorgeschrieben.

Hinweise: Der Kostenrechner berechnet die Gerichts- und Anwaltsgebühren für ein gerichtliches Mahnverfahren nach dem aktuell gültigen Kostenrecht. Die möglichen weiteren Kosten eines streitigen Verfahrens, einschließlich der Kosten für evtl. Beweisaufnahmen, sind nicht berücksichtigt. Ebenso können weitere Kosten für die außer- oder vorgerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts anfallen.