Kostenrechner Kosten des Mahnverfahrens
Für das Mahnverfahren wird eine halbe Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 36,- EUR (bis 31.12.2020: 32,- EUR).
Weitere Kosten entstehen für den Fall, dass die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfolgt; zusätzliche Kosten können durch die Beantragung eines streitigen Verfahrens nach Erhebung des Widerspruchs durch den Gegner entstehen.
Die Gerichts- und Anwaltskosten für das Mahnverfahren können mit dem Kostenrechner berechnet werden.
Gebührberechnung Mahnverfahren *
Gebühren im Mahnverfahren | |
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Streitwert: 300,00 EUR | |
Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren KV 1100: | 36,00 EUR |
Gebühr des Anwalts für das Mahnverfahren § 13, KV 3305 RVG (ein Mandant): | 49,00 EUR |
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG: | 9,80 EUR |
Umsatzsteuer (19%) KV 7008 RVG: | 11,17 EUR |
Summe Kosten: | 105,97 EUR |
Weitere Gebühren des Rechtsanwalts für den Vollstreckungsbescheid | |
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Streitwert: 300,00 EUR | |
Gebühr des Anwalts für VB-Antrag § 13, KV 3308 RVG: | 24,50 EUR |
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG: | 4,90 EUR |
Umsatzsteuer (19%) KV 7008 RVG: | 5,59 EUR |
Summe weitere Kosten: | 34,99 EUR |
Weitere Gebühren für Streitverfahren | |
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Streitwert: 300,00 EUR | |
Gerichtsgebühr 3fach KV 1210: | 114,00 EUR |
abzüglich gezahlter Kosten des Mahnverfahrens: | -36,00 EUR |
Weitere Gerichtskosten: | 78,00 EUR |
Hinweise: Der Kostenrechner berechnet die Gerichts- und Anwaltsgebühren für ein gerichtliches Mahnverfahren nach dem aktuell gültigen Kostenrecht. Die möglichen weiteren Kosten eines streitigen Verfahrens, einschließlich der Kosten für evtl. Beweisaufnahmen, sind nicht berücksichtigt. Ebenso können weitere Kosten für die außer- oder vorgerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts anfallen.