Basinszinssatz ab 1.7.2023 3,12%
30. Juni 2023
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB liegt nach Bekanntgabe der Deutschen Bundesbank ab dem 1.7.2023 bei 3,12%.
Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts müssen zum 1.1.2022 ihr Antragswesen umstellen
30. September 2021
Zum 1.1.2022 werden Anwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht nur verpflichtet, Schriftsätze als elektronische Dokumente an die Gerichte zu übermitteln. Die für Anwälte und registrierte Inkassodienstleister bereits seit Längerem geltende Pflicht zur maschinell lesbaren Einreichung gilt ab diesem Zeitpunkt auch für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts.