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[07] Ich habe eine Frage zu einem laufenden gerichtlichen Mahnverfahren und würde dazu gerne einen telefonischen Rückruf erhalten.

15. März 2022

In der Regel kommen die Mahngerichte einer Bitte um telefonischen Rückruf nicht nach, da es sich um ein schriftliches Verfahren handelt.

Antragsgegnern können keine weiteren Angaben zur Forderung gegeben werden, da sämtliche gerichtbekannten Daten in den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid aufgenommen werden. Weitere Einzelheiten kennt daher nur der Antragsteller bzw. dessen Prozessbevollmächtigter.

Für evtl. konkrete Rückfragen und verfahrensrechtliche Erklärungen in einem laufenden gerichtlichen Mahnverfahren oder im Rahmen der Beantragung eines neuen gerichtlichen Mahnverfahrens wenden Sie sich bitte unmittelbar selbst an das Gericht, bei dem Ihr Verfahren bereits betrieben wird (vgl. Angaben auf den Ihnen vorliegenden Gerichtsschreiben bzw. dem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid) oder eingereicht werden soll.

Weitere Kontaktinformationen bzgl. des Mahngerichts finden Sie unter Mahngerichte.

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