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elektronische Übermittlung (Download-Variante)

Der Online-Mahnantrag kann eine Datei mit strukturierten Antragsdaten („EDA-Datei“) für das gerichtliche Mahnverfahren bereitstellen (Download-Variante).

Der Versand erfolgt in diesem Fall über einen vom Einreicher betriebenen sicheren Übermittlungsweg (§130a ZPO); ein Versand über den Online-Mahnantrag findet dabei nicht statt. Sämtliche sicheren Übermittlungswege erfordern ein vorher durchlaufenes Identifizierungsverfahren des jeweiligen Anbieters. Steht ein solcher sicherer Übermittlungsweg nicht zur Verfügung, muss eine andere Form der Antragstellung gewählt werden (Vordruck, Bardcodeantrag oder eID-Antrag).

Nach der Bereitstellung der Antragsdaten besteht die Möglichkeit, eine Datenübersicht für die eigenen Unterlagen zu drucken. In dieser ist auch die Antrags-ID enthalten, welche ebenfalls auch in dem vorgegebenen Dateinamen enthalten ist. Es wird empfohlen, diesen nicht zu ändern und die Antrags-ID und/oder den Dateinamen der Datei mit den Strukturdaten („EDA-Datei“) bei evtl. Rückfragen an das Mahngericht bereitzuhalten.

Für die Nutzung der Download-Variante benötigen Sie:

  • Aktueller Browser mit aktiviertem JavaScript und Cookies;
  • Zugang zu einem sicheren Übermittlungsweg wie die berufsspezifischen Postfächer der Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater (BeA, BeN, BeSt), das Behördenpostfach (BeBPo), oder ein vorinstalliertes, OSCI-konformes Produkt (eBO oder MeinJustizPostfach), vergleiche www.egvp.justiz.de/Drittprodukte.

Die Übermittlung durch einfache E-Mail ist unzulässig.

Für Nutzer mit einem größeren Antragsaufkommen besteht die Möglichkeit, eine vergleichbare EDA-Datei offline mittels einer eigenen Fach- oder Branchensoftware für den elektronischen Fachdatenaustausch zu erzeugen.