eID-Antrag
Die Zivilprozessordnung erlaubt in § 702 Abs. 2 S. 3 die Antragstellung „unter Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes, § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes“. Realisiert wurde diese Form der Antragstellung durch eine Anbindung der AusweisApp2 an den Online-Mahnantrag.
Die Antragstellung als eID-Antrag erfüllt sowohl die Pflicht zur Antragstellung in maschinell-lesbarer-Form (§ 702 Abs. 2 S. 2 ZPO) als auch in elektronischer Form (§ 130d ZPO), die für bestimmte Einreicher gilt.
Voraussetzungen
Benötigt wird ein elektronischer Personalausweis oder Aufenthaltstitel, der für den Antragsteller oder eine sonstige zur Antragstellung berechtigte Person (Prozessbevollmächtigter oder Beschäftigter des Antragstellers) ausgestellt ist. Der Ausweis muss freigeschaltet sein und der Einreicher Kenntnis über die vergebene PIN haben.
Vor der Antragstellung ist erforderlich, eine aktuelle Fassung der AusweisApp2 herunterzuladen (www.ausweisapp.bund.de/download) und zu installieren. Zur Nutzung wird entweder ein geeigneter Kartenleser oder ein NFC-fähiges Mobiltelefon, auf welchem ebenfalls die AusweisApp2 ausgeführt wird und die mit dem PC, von der der Antrag übertragen werden soll, gekoppelt ist, benötigt. Einzelheiten zur Einrichtung und Supportmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite zu AusweisApp (www.ausweisapp.bund.de). Da es sich nicht um eine Anwendung der Mahngerichte, sondern um eine in der gesamte Bundes- und Landesverwaltung eingesetzte Software handelt, können die Mahngerichte hier keinen individuellen Support leisten.
Es wird dringend geraten, vor der Erfassung von Antragsdaten im Internet zunächst die Funktionsfähigkeit der AusweisApp durch Nutzung der Funktion „Meine Daten einsehen“ sicherzustellen.
Antragstellung im Online-Mahnantrag
Zur Antragstellung rufen Sie den Online-Mahnantrag unter www.online-mahnantrag.de auf und wählen Sie als Einreichungsart „Antragstellung unter Nutzung des neuen Personalausweises“.
Nach der Erfassung der Antragsdaten wird die AusweisApp aufgerufen und der Ausweisvorgang durchgeführt. Wird dieser erfolgreich abgeschlossen, sind die Ausweisdaten in den Online-Mahnantrag übernommen und müssen dort noch einmal bestätigt werden.
Ein Datenversand an das Mahngericht findet erst jetzt statt. Anschließend erhalten Sie die Meldung „Ihr Antrag wurde erfolgreich an das zuständige Mahngericht versandt. Sie können nun einen Ausdruck für Ihre Akten erstellen“. Es wird dringend dazu geraten, über den Link unter „Ausdruck“ das PDF-Dokument mit den Antragsdaten aufzurufen und zu sichern. Dort ist die die „Server-/Antrags-ID“ des Antrags sowie die Nachrichten-ID der Übermittlung angegeben. Bei evtl. Nachfragen an das Gericht halten Sie bitte insbesondere die Antrags-ID bereit.