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Anruf vom Mahngericht

10. März 2017

Zur Zeit häufen sich Rückfragen bei den Mahngerichten. Betroffene wurden angeblich von einem Mahngericht angerufen und telefonisch unter Androhung von Repressalien aufgefordert, eine Forderung zu bezahlen.

Dies ist eine Betrugsmasche!

Es gibt unterschiedliche Gründe dafür, dass Mahngerichte gelegentlich telefonisch Kontakt zu Parteien eines Verfahrens aufnehmen. Niemals wird ein Mahngericht jedoch jemanden telefonisch dazu auffordern, eine Forderung zu bezahlen. Die Betrugsmasche ist umso ausgefeilter, als der Betrüger seine eigene Telefonnummer elektronisch verfälscht, so dass im Display des Angerufenen die Telefonnummer eines Mahngerichts angezeigt wird.

Betroffenen wird geraten, das Telefonat zu beenden oder nachzufragen, wer Gläubiger der Forderung sein soll und wie die Bankverbindung des Zahlungsempfängers lautet, um mit diesen Angaben Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

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