Einstellung des DE-Mail-Dienstes
21. Oktober 2024
Zwei DE-Mail-Diensteanbieter haben inzwischen ihren DE-Mail-Betrieb eingestellt. Durch die zwischenzeitlich geschaffenen technischen Lösungen des eBO und MJP bestehen kostenfreie elektronische Einreichungsalternativen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit bereitet der Gesetzgeber deshalb vor, die absenderbestätigte DE-Mail aus dem Kreis der sicheren Übermittlungswege nach § 130a Abs. 4 ZPO zu streichen.
Als erstes der bundesdeutschen Mahngerichte wird das Mahngericht Uelzen den DE-Mail-Empfang mit Ablauf des 30.11.2024 einstellen. In der weiteren Folge werden auch die übrigen Mahngerichte sukzessive diesen Übermittlungsweg einstellen.
Sofern Sie DE-Mail nutzen, wird empfohlen, Ihren Übermittlungsweg zeitnah auf eine der möglichen Alternativen umzustellen.
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