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[01] Ich habe noch nichts von meinem Antrag gehört – wer kann mir helfen?

15. März 2022

Konkrete Rückfragen richten Sie ausschließlich an das Gericht, bei dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben oder einreichen werden.

Verfahrensrechtliche Erklärungen zu einem bereits beantragten Mahnverfahren richten Sie unmittelbar an das zuständige Gericht, das sich in der Regel nach dem (Wohn-)Sitz der/des Antragstellerin/Antragstellers richtet. Weitere Kontaktinformationen bzgl. der einzelnen Mahngerichte finden Sie unter Mahngerichte. Informationen zum Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens finden Sie unter Verfahrensüberblick > Verfahrensablauf bzw. in der diesbezüglichen Informationsbroschüre, die unter Publikationen > Broschüren zum Download bereitsteht.

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