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[03] Ich möchte einen Mahnbescheid beantragen und habe Probleme beim Ausfüllen. Wer hilft mir?

15. März 2022

Rechtsberatend darf das Gericht – außer im Rahmen von Prozesskosten- oder Beratungshilfe – grundsätzlich nicht tätig werden.

Eine einfache Möglichkeit, Anträge auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids zu stellen, bietet das Online-Portal der deutschen Mahngerichte unter www.online-mahnantrag.de. Sie werden hier Schritt für Schritt durch den Mahnbescheidsantrag bzw. die Folgeanträge (Neuzustellungsanträge, Vollstreckungsbescheidsantrag, Widerspruch) geführt und es finden auch bereits erste Prüfungen statt, ob Ihre Eingaben korrekt und plausibel sein können.

Sofern Sie bei der Auswahl als Versandart die Option „Druck auf Papier und Übermittlung auf dem Postweg (Barcode)“ auswählen, können Sie den Antrag am Ende Ihrer Dateneingaben – ohne Verwendung eines Formulars – auf weißem Druckerpapier ausdrucken, handschriftlich unterschreiben und per Briefpost an das zuständige Mahngericht absenden. Im Rahmen der Dateneingabe prüft das Programm bereits grundsätzlich die Vollständigkeit und Plausibilität Ihrer Angaben und gibt Ihnen ggf. Hinweise oder Warnungen. Die entstehenden Gerichtskosten werden Ihnen während der Antragseingabe angezeigt.

Für evtl. weitere Rückfragen und verfahrensrechtliche Erklärungen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das zuständige Mahngericht. Die Zuständigkeit für die Durchführung eines deutschen gerichtlichen Mahnverfahrens ist in § 689 Absatz 2 ZPO geregelt. Ausschließlich zuständig ist hiernach das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand (Wohnsitz/Firmensitz) hat. Eine Ermittlung ist über die Gerichtssuche möglich. Weitere Kontaktinformationen bzgl. der bundesdeutschen Mahngerichte finden Sie unter Mahngerichte.

Informationen zum Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens finden Sie unter Verfahrensüberblick > Verfahrensablauf bzw. in der diesbezüglichen Informationsbroschüre, die unter Publikationen > Broschüren zum Download bereitsteht.

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