Springe direkt zu:

Inhalt Hauptmenü Servicemenü Suche

[05] Ich wohne im Ausland und möchte einen Mahnbescheid beantragen. Was muss ich beachten?

15. März 2022

Sofern Sie selbst ein gerichtliches Mahnverfahren in der Bundesrepublik Deutschland beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht Wedding – Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg. Das Amtsgericht Wedding ist zuständig für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz in Berlin oder Brandenburg hat, sowie darüber hinaus auch für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz im Ausland hat.

Einzelheiten zur Antragstellung und zum Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahren finden sie hier: Verfahrensüberblick > Verfahrensablauf.

Rechtsberatend darf das Gericht – außer im Rahmen von Prozesskosten- oder Beratungshilfe – grundsätzlich nicht tätig werden. Soweit Sie rechtliche Fragen zu Fälligkeit und Verzug Ihrer Forderung haben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an eine zur Rechtsberatung berechtigte Stelle (Rechtsanwälte/Registrierte Inkassodienstleister/Verbraucherberatung o.ä.). Bitte beachten Sie, dass eine solche Beratung in der Regel kostenpflichtig ist. Eine einfache Möglichkeit, Anträge auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids zu stellen, bietet das Online-Portal der deutschen Mahngerichte unter www.online-mahnantrag.de. Sofern Sie dort als Versandart die Option „Druck auf Papier und Übermittlung auf dem Postweg (Barcode)“ auswählen, können Sie den Antrag am Ende Ihrer Dateneingaben – ohne Verwendung eines Formulars – auf weißem Druckerpapier ausdrucken, handschriftlich unterschreiben und per Briefpost an das zuständige Mahngericht absenden. Im Rahmen der Dateneingabe prüft das Programm bereits grundsätzliche die Vollständigkeit und Plausibilität Ihrer Angaben und gibt Ihnen ggf. Hinweise oder Warnungen. Die entstehenden Gerichtskosten werden Ihnen während der Antragseingabe angezeigt.

Zurück