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Amtsgericht Euskirchen

In Nordrhein-Westfalen sind zwei Mahngerichte eingerichtet.

Das Amtsgericht Euskirchen ist zuständig für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln hat.

Das Amtsgericht Hagen ist zuständig für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz im Bezirk der Oberlandesgerichte Düsseldorf oder Hamm hat.

Postalische Anschrift:

Amtsgericht Euskirchen
– Zentrale Mahnabteilung –
53878 Euskirchen

Hausanschrift:

Amtsgericht Euskirchen
– Zentrale Mahnabteilung –
Kölner Str. 40 – 42
53879 Euskirchen

Telefon (Zentrale): 02251 951 – 0
Telefax: 02251 951 – 2900
(Verfahrensanträge, für die Vordruckzwang besteht, dürfen nicht per Fax übermittelt werden)

E-Mail: poststelle@ag-euskirchen.nrw.de
Homepage: www.ag-euskirchen.nrw.de

Elektronischer Datenaustausch

Das Amtsgericht Euskirchen unterstützt den elektronischen Datenaustausch (EDA) in folgenden Formen:

Für Fragen zum EDA stehen Ihnen Ansprechpartner unter der nachstehenden Rufnummer zur Verfügung:

  • 02251 951 – 2187