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Hinweise zur elektronischen Datenübermittlung

Die elektronische Übermittlung ist für Nutzer des Mahnverfahrens gedacht, die bereits eine Branchensoftware zur Erstellung von Anträgen im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren (AGM) besitzen.

Der Antragsteller muss für die Nutzung der Übertragungssoftware folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • eine geeignete Mahn- oder Branchensoftware;
  • eine vom Amtsgericht vergebene EDA-Kennziffer (werden kostenlos auf Antrag erteilt);
  • Zugang zu einem sicheren Übermittlungsweg (BeA,BeN, BeBPo, DE-Mail) oder ein vorinstalliertes, OSCI-konformes Produkt,
    vergl. egvp.justiz.de/Drittprodukte.
  • Bei der Nutzung OSCI-konformer Produkte benötigt der Nutzer zusätzlich eine unterstütze Signaturkarte nebst Kartenlesegerät.

Kennzifferanträge der Gerichte

Weiterführende Informationen zu den Kennzifferanträgen der Gerichte erhalten Sie hier.

Aktuelle Informationen zum Verfahren einschließlich zu den verwendbaren Kartenlesern und Signaturkarten, Alternativprodukten von Drittanbietern, sowie die kostenlos zur Verfügung gestellte EGVP-Software erhalten Sie auf der Seite des Verfahrens unter egvp.justiz.de (externer Link).