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Hinweise zum online-Mahnantrag

Durch die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids wird ein gerichtliches Verfahren in Gang gesetzt.

Daher möchten wir Sie bitten, folgendes zu beachten:

  • Mit Eingang des Antrags bei Gericht werden Gerichtskosten fällig. Die Höhe der Kosten richtet sich dabei nach dem Wert der Beträge, die als Hauptforderung in dem Antrag geltend gemacht werden. Diese Kosten können Sie mit unserem Kostenrechner ermitteln.
  • Die Zuständigkeit des Mahngerichts richtet sich nach dem Wohnsitz/Sitz des Antragstellers. Wenn Sie über Ihr zuständiges Mahngericht im Zweifel sind, können Sie das zuständige Mahngericht über die Gerichtssuche auf diesen Seiten ermitteln.
  • Das System soll Ihnen als Hilfe bei der Erstellung des Antrags dienen. Für die Richtigkeit für die von Ihnen gemachten Angaben sowie auch der vom System vorgeschlagenen Daten sind allein Sie verantwortlich. Bitte prüfen Sie daher spätestens vor dem Versenden der Daten bzw. dem Unterschreiben des Antragsvordrucks noch einmal gründlich, ob alle im Antrag enthaltenen Daten korrekt sind.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ihnen die für den Mahnbescheidsantrag notwendigen Angaben vorliegen. Dies sind insbesondere:
    • die vollständigen Bezeichnungen und Anschriften von Antragsteller und Antragsgegner
    • die genauen Daten der geltend zu machenden Forderung (Beträge, Fälligkeitsdaten)
    • Höhe und Laufzeiten evtl. Zinsansprüche
    • Art und Beträge von Nebenforderungen und Auslagen der bisherigen Rechtsverfolgung

Sofern Sie bei irgendwelchen Angaben Zweifel haben oder nicht sicher sind, dass das Mahnverfahren die für Ihre Forderung geeignete Verfahrensart darstellt, sollten Sie nicht zögern, eine zur Rechtsberatung befugte Person (z.B. Rechtsanwälte, Rechtsbeistände oder entsprechende Interessenvertretungen) aufzusuchen. Ferner kann Ihnen die Rechtsantragstelle des für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgerichts weitere Auskünfte erteilen.

Falls Ihnen das Mahnverfahren nicht bekannt ist, sollten Sie unbedingt die Hinweise zum automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren lesen.