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Begriffe im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren

Auf dieser Seite werden verschiedene, auf den Internetseiten www.mahngerichte.de genutzte Begriffe aus den Bereichen des Gerichtlichen Mahnverfahrens, der Justiz sowie der elektronischen Datenverarbeitung näher erläutert.

BegriffErläuterungweiterer Inhalt auf mahngerichte.de
BarcodeantragAntragsform im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren
Über den online-Mahnantrag kann ein PDF-Dokument erstellt werden, welches als maschinell lesbarer Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ausgedruckt werden kann. Die Antragsdaten sind in einem Barcode am Ende des Dokuments verschlüsselt. Nach Eingang des unterschriebenen Barcodeantrags wird dieser Barcode ausgelesen, im Anschluss wird ein Mahnverfahren mit diesen Daten eingeleitet.
Mahnverfahren per Barcodeantrag
BasiszinssatzGesetzlich (in § 247 BGB) festgelegter Zinssatz, der regelmäßig am 1.1. und 1.7. entsprechend der wirtschaftlichen Änderungen neu veröffentlicht wird. Meist wird ein fester Zinssatz hinzugerechnet. Die Angabe „5% über dem jeweiligen Basiszinssatz“ ergibt also, wenn der Basiszinssatz z.B. bei 1,37% liegt, einen Zinssatz von 6,37%.
elektronischer Datenaustausch (EDA)Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren bietet die Möglichkeit, Verfahrensdaten elektronisch zu übermitteln und im Empfang zu nehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine eigene, EDA-fähige Software.elektronischer Datenaustausch
KatalognummerZahl, die für einen Anspruchsgrund steht. Ansprüche, die automatisiert verarbeitet werden sollen, müssen mit einer Katalognummer in den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids eingetragen werden.Liste der Katalognummern
KennzifferEine von den Mahngerichten auf Antrag vergebene achtstellige Zahlenfolge, unter der die Daten von Antragstellern und Prozessbevollmächtigten bei Gericht hinterlegt sind; ähnlich wie „Kundennummern“ bei Unternehmen.Kennziffern
online-MahnantragInternetangebot der Justiz zur Erzeugung von maschinell lesbaren Mahnbescheidsanträgen.
Die Eingaben auf der Webseite werden überprüft und aus ihnen wird entweder ein Barcodeantrag erstellt oder ein elektronischer Antrag, der als Nachricht im EGVP übertragen werden kann.
online-Mahnantrag
PDF-DokumentPlattformunabhängiges Dateiformat, zum Beispiel für Veröffentlichungen im Internet
Dokumente und viele Beispielbilder sind auf mahngerichte.de – wie auch auf vielen anderen Internetseiten – im PDF-Format abgelegt. Auch der Barcodeantrag nutzt dieses Format. PDF-Dokumente können heruntergeladen oder im Internetbrowser betrachtet werden. Je nach verwendetem Interbrowser oder Betriebssystem muss noch eine Software zur Anzeige und zum Ausdruck der Dokumente installiert werden (PDF-Reader). PDF-Reader sind kostenlos im Internet erhältlich.
ProzesskostenhilfePersonen, welche nicht in der Lage sind, die Kosten für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens aufzubringen, erhalten auf Antrag Prozesskostenhilfe. Voraussetzung ist die Beibringung der „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ und entsprechender Nachweise.Kostenbehandlung im Mahnverfahren
qualifizierte digitale SignaturIm Mahnverfahren wird bei Übermittlung der Antragsdaten entweder eine Unterschrift oder eine elektronische Signatur gefordert. Eine qualifizierte digitale Signatur wird nur auf Chipkarten erteilt und erfüllt mehrere Sicherheitserfordernisse. So muss eine Geheimzahl zur Ausführung der Signatur eingegeben werden und die Signatur ist für den Empfänger beim Herausgeber nachprüfbar.
Sichere Übermittlungswege„Sichere Übermittlungswege“ sind in § 130a Abs. 4 ZPO definiert:
• absenderbestätigte DE-Mail,
• besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) und
• andere besondere elektronische Postfächer, für deren Einrichtung ein Ident-Verfahren durchlaufen werden muss, wie beN, beBPo, usw.
Wird kein sicherer Übermittlungsweg gewählt, muss für die elektronische Übertragung von Anträgen und Rechtsbehelfen eine qualifizierte, elektronische Signatur verwendet werden. Akzeptierte Produkte, so genannte „OSCI-konforme Produkte“ finden Sie unter egvp.justiz.de/Drittprodukte.
VollstreckungsbescheidVollstreckbarer Titel als Ergebnis des Mahnverfahrens
Am Ende des gerichtlichen Mahnverfahrens steht – sofern kein Widerspruch eingelegt worden ist, der Vollstreckungsbescheid. Rechtlich steht dieser einem Urteil aus einem Prozess gleich. Mit dem Vollstreckungsbescheid kann beispielsweise der Gerichtsvollzieher beauftragt werden.