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Verzogen: Neuzustellung des Mahnbescheids

Falls die Zustellung des Mahnbescheids an den Antragsgegner unter der im Antrag angegebenen Anschrift nicht erfolgen kann, erhalten Sie vom Amtsgericht eine Nichtzustellungsnachricht.

In dieser sind die Gründe der Nichtzustellung angegeben. Diese sind von dem Zustellunternehmen erstellt worden; das Gericht übernimmt diese Angaben ohne Überprüfung.

Als Anlage zur Nichtzustellungsnachricht finden Sie einen Neuzustellungsantrag, mit dem Sie einen erneuten Zustellungsversuch unter einen anderen oder der gleichen Anschrift beantragen können. Oft ist auch die Bezeichnung des Antragsgegner zu ungenau oder enthielt einen Schreibfehler. Die richtige Bezeichnung des Antragsgegners oder seiner gesetzlichen Vertreter können Sie ebenfalls in dem Vordruck korrigieren.

Falls durch die Ermittlung der richtigen Anschrift des Antragsgegners weitere Kosten entstanden sind, können diese ebenfalls in den Vordruck eingetragen werden.

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