Basiszinssatz ab 1.1.2025 2,27 %
2. Januar 2025
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB liegt nach Bekanntgabe der Deutschen Bundesbank ab dem 1.1.2025 bei 2,27%.
Einstellung des DE-Mail-Dienstes
21. Oktober 2024
Zwei DE-Mail-Diensteanbieter haben inzwischen ihren DE-Mail-Betrieb eingestellt. Durch die zwischenzeitlich geschaffenen technischen Lösungen des eBO und MJP bestehen kostenfreie elektronische Einreichungsalternativen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit bereitet der Gesetzgeber deshalb vor, die absenderbestätigte DE-Mail aus dem Kreis der sicheren Übermittlungswege nach § 130a Abs. 4 ZPO zu streichen.
Als erstes der bundesdeutschen Mahngerichte wird das Mahngericht Uelzen den DE-Mail-Empfang mit Ablauf des 30.11.2024 einstellen. In der weiteren Folge werden auch die übrigen Mahngerichte sukzessive diesen Übermittlungsweg einstellen.
Sofern Sie DE-Mail nutzen, wird empfohlen, Ihren Übermittlungsweg zeitnah auf eine der möglichen Alternativen umzustellen.
Kreditdienstleister im Automatisierten Mahnverfahren
8. April 2024
Mit dem „Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte […]“, BGBl. I v. 29.12.2023, hat der Gesetzgeber den Begriff des Kreditdienstleisters zugelassen. Nach ihrer Registrierung sind Kreditdienstleister seither zur gerichtlichen Vertretung im Mahnverfahren berechtigt, aber auch gleichzeitig zur maschinell lesbaren Antragstellung verpflichtet. Der Gesetzgeber hat die Kreditdienstleister schließlich auch vergütungsrechtlich den sonstigen Rechtdienstleistern (Rechtsanwälten und registrierten Inkassounternehmen) gleichgestellt.
Kreditdienstleister können Anträge hiernach mit demselben Anredemerkmal stellen, wie bisher registrierte Inkassodienstleister.
Weitergehende Fragen beantwortet das jeweils zuständige Mahngericht.
Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts müssen zum 1.1.2022 ihr Antragswesen umstellen
30. September 2021
Zum 1.1.2022 werden Anwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht nur verpflichtet, Schriftsätze als elektronische Dokumente an die Gerichte zu übermitteln. Die für Anwälte und registrierte Inkassodienstleister bereits seit Längerem geltende Pflicht zur maschinell lesbaren Einreichung gilt ab diesem Zeitpunkt auch für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts.